(aid) - Tiere bleiben genauso wie Menschen nicht immer ihr Leben lang gesund. Je nach Krankheit und Krankheitsverlauf ist der Einsatz von Medikamenten unabdingbar. Doch welches Medikament ist das Richtige? Immer noch zu schnell und zu oft werden Antibiotika eingesetzt und das Risiko einer Resistenzentwicklung in Kauf genommen mit der Folge, dass bestimmte Antibiotika nicht mehr wirken, auch nicht mehr in der Humanmedizin. Ziel der EU und auch des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist es, durch Aufklärung und bessere Datenerhebung und Nutzung eine Minimierung der verabreichten Antibiotika-Mengen zu erreichen.
Zwölf konkrete Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans zur Abwehr der Antibiotikaresistenz hat die EU-Kommission am 17. November 2011 bekannt gegeben, die in den nächsten fünf Jahren greifen sollen. Dazu gehören u. a. eine Verschärfung der EU-Rechtsvorschriften für Tierarzneimittel und Fütterungsarzneimittel, die Einführung von Empfehlungen zum umsichtigen Antibiotikaeinsatz in der Veterinärmedizin, Stärkung der Infektionsprävention und -kontrolle in Krankenhäusern, die Förderung der Bemühungen zur Bedarfsanalyse für neue Antibiotika in der Veterinärmedizin und eine Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antibiotikaresistenz.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Mitte November 2011 ein nationales Maßnahmenpaket bekannt gegeben, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung transparenter zu machen, konsequent zu minimieren und Resistenzen zu verringern. Angekündigt wurde eine Änderung des Arzneimittelgesetzes und der DIMDI-Arzneimittelverordnung. Geändert und verschärft werden soll auch die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken. Eine Arbeitsgruppe "Antibiotika-Resistenz" soll u. a. die Ergebnisse der Resistenz-Monitorings analysieren, Risikobewertungen vornehmen und Strategien für das Risikomanagement erarbeiten.
Welche Gesetze und Verordnungen beim Einsatz von Tierarzneimitteln bereits jetzt einzuhalten sind, erläutert ausführlich das aid-Heft "Arzneimittelrecht für Nutztierhalter". Es beantwortet alle wichtigen Fragen zu dem Thema, von der Definition eines Arzneimittels über die Zulassungs- und Anwendungsvorschriften bis zu den Nachweispflichten des Tierhalters. Zudem spricht es die geltenden Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln durch den Tierarzt an, zur Bevorratung und zur richtigen Lagerung im Betrieb.
Weitere Informationen:
www.bfr.bund.de
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